Praxistermine für ganzheitliche Therapie und Beratung
Einzeltermine
| 1 Stunde | 95 € |
| 1,25 Stunden | 110 € |
| 1,5 Stunden | 140 € |
Paarberatung
| 1 Stunde | 120 € |
| 1,25 Stunden | 135 € |
| 1,5 Stunden | 150 € |
Für Einzelsitzungen, die im Kontext der Paarberatung abgehalten werden, gelten die Preise für die Einzeltermine.
Rechnungen für Ihre Privat- bzw. Zusatzversicherung können im Rahmen der Paarberatung leider nur für etwaige Einzelsitzungen im Kontext der Paarberatung ausgestellt werden.
Familientherapie
| 1 Stunde | 130 € |
| 1,25 Stunden | 145 € |
| 1,5 Stunden | 160 € |
Mediations-/Schlichtungsarbeit
| 1 Stunde | 120 € |
| 1,25 Stunden | 135 € |
| 1,5 Stunden | 150 € |
Sollten die Sitzungen für Familientherapie und Mediationsarbeit vor Ort stattfinden, gelten die folgenden Anfahrtspauschalen.
Anfahrtspauschalen
- bis 10km: kostenfrei
- 15-40km: 25 €
- 40-80km: 50 €
- ab 80km: 100 €
Schülertarife sowie individuelle Absprachen gerne im direkten Gespräch!
Termine nach Vereinbarung
oder Telefon: 0049 (0) 8654 1741; Mobil: 0049 (0) 171 3834719
Eventuelle Terminabsagen bitte ich spätestens 48 Stunden vorher zu tätigen!
Telefonische Beratung / Online Sitzung
Ich bin auch „online“ für Sie da!
Gerne bin ich neben persönlichen Terminen in meiner Praxis auch „online“ für Sie da. In den gemeinsamen „Digitalen Beratungen“ sind erprobte, lösungsorientierte Beratungsmethoden, wie z.B. Systemische Aufstellungsarbeit auf dem Systembrett, Kinesiologische Arbeit und weitere Lösungsmethoden ebenfalls bestens einsetzbar.
Beratungstermine können telefonisch oder per Skype bzw. Zoom-Meeting durchgeführt werden. Die Preise hierfür entsprechen den Praxisterminpreisen.
Energetische Hausreinigung
Kosten
ein Haus bzw. Gebäude:
80 € für eine Stunde, darüber hinaus jede weitere 1/4 Stunde 15 €
(exklusive Anfahrtspauschale)
Weitere Informationen
Termin nach Vereinbarung
Anmerkungen
Mögliche Kostenübernahme durch Ihre Privat-/bzw. Zusatzversicherung.
Einige private Kostenträger erstatten die Kosten ganz oder teilweise, je nach Vertragsvereinbarung. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit ihrer privaten Kranken-/Zusatzversicherung in Verbindung.
Therapie kann als Sonderausgabe/ außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.